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Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: Oktober 2020

1. Nutzungsumfang
(1) Die Mirello Fitness und Education GmbH gewährt dem Vertragspartner während der Öffnungszeiten gegen das in der Mitgliedschaftsvereinbarung aufgeführte Entgelt die Nutzungsmöglichkeit der Kraftstube Sontra.
(2) Der Zutritt in die Kraftstube erfolgt über die Nutzung eines Zutrittssystems, das per Smartphone und App gesteuert wird. In begründeten Fällen kann eine Mitgliedskarte ausgestellt werden. Ohne Mitnahme eines betriebsbereiten Smartphones oder der Mitgliedskarte ist der Zutritt ins Studio nicht möglich.
(3) Personen im Alter von 14 .- 18. Jahren wird der Zutritt nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ermöglicht. Personen unter 14 Jahren können nach individueller Vereinbarung nur gemeinsam mit einer volljährigen Aufsichtsperson die Kraftstube nutzen.

2. Zahlungsbedingungen
(1) Ist in der Mitgliedschaft eine Einmalzahlung vereinbart, so wird der Gesamtbetrag der Erstlaufzeit der Mitgliedschaft am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Dieser kann bar oder per Lastschrift gezahlt werden. Eine Vorauszahlungsoption für vertragliche Zusatzleistungen besteht nicht, so dass diese jeweils monatlich gemäß den Regelungen zur Fälligkeit bei monatlicher Zahlungsweise fällig werden.
(2) Ist in der Mitgliedschaft eine monatliche Zahlung vereinbart, so werden diese Beträge jeweils im Voraus am 1. des jeweiligen Kalendermonats fällig. Die Zahlung ist nur per Lastschrift möglich. Der erste Monat wird anteilig abgerechnet und mit der Vorauszahlung des Folgemonats abgebucht.
(3) Die Anmeldegebühr ist ein einmalig fälliger Betrag, der alle administrativ notwendigen
Vorgänge zur regulären Aufnahme des Mitglieds sowie eine einmalige Einweisung mit einem qualifizierten Trainer beinhaltet. Diese Gebühr ist fällig mit dem Abschluss des Vertrages und wird mit der ersten Monatsabrechnung eingezogen. Die Höhe der Anmeldegebühr ist der Mitgliedschaftsvereinbarung zu entnehmen.
(4) Alle in Anspruch genommen Zusatzleistungen (Leihgebühren, Trainerstunden, Snacks, Getränken, Kleidung etc.) werden gemeinsam mit dem nächsten monatlichen Beitrag oder separat eingezogen. Am Vertragsende wird gegebenfalls nochmal eine Abschlusszahlung für in Anspruch genommene Zusatzleistungen fällig.
(5) Befindet sich das Mitglied im Zahlungsverzug wird eine Zahlungserinnerung versendet. Wird diese nicht innerhalb von 2 Wochen beglichen, wird der Zutritt in die Kraftstube nicht mehr ermöglicht bis eine Zahlung erfolgt ist. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug des Kunden von mehr als drei Monatsentgelten behält sich die Mirello Fitness und Education GmbH vor, sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende gemäß § 259 ZPO sofort und insgesamt fällig zu stellen. Zusätzlich fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten an.

3. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigung
(1) Der Hauptvertrag beginnt zu dem angegebenen Vertragsbeginn auf der Mitgliedschaftsvereinbarung und läuft zunächst für die gewählte Grundlaufzeit. Verträge mit einer Grundlaufzeit von drei Monaten verlängern sich jeweils für die Dauer von einem Monat, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt werden. Verträge mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten vor dem jeweils möglichen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt werden.
(2) Die Vertragskonditionen bei einer automatischen Verlängerung entsprechen den Konditionen der Vertragslaufzeit des Erstvertrags, wenn nicht anders vereinbart (bspw. bei Angebotspreisen, Sonderaktionen oder Rabatten).
(3) Unterschriebene Kündigung sind fristgerecht postalisch oder per Mail an info@kraftstube-sontra.de zu senden.
(4) Bei Zusatzleistungen wie beispielsweise zusätzlicher Betreuung (Personal Training o.ä.) sind die Laufzeiten, Verlängerungen und Kündigungsfristen der jeweiligen Zusatzvereinbarung zu entnehmen.

4. Vertragspausen, Mitgliedschaftsübertragung und Sonderkündigungsrecht bei Umzug
(1) Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum stillgelegt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich in diesen Fällen entsprechend der nachfolgenden Regelung. Im Falle einer Vertragsstilllegung verschiebt sich das zum Zeitpunkt des
Abschlusses der Stilllegungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Stilllegungszeit.
(2) Die Übertragung einer Mitgliedschaft an eine andere Person, die den Zugangsvoraussetzungen entspricht ist nach individueller Prüfung durch die Mirello Fitness und Education GmbH möglich. In einem solchen Fall wird eine erneute Anmeldegebühr fällig die alle administrativ notwendigen Vorgänge zur regulären Aufnahme des Mitglieds sowie eine einmalige Einweisung mit einem qualifizierten Trainer beinhaltet. Die Höhe der Anmeldegebühr entspricht dem monatlichen Beitrag der zu übergebenden Mitgliedschaft.
(3) Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einem Umzug, wenn der neue Wohnsitz zur Kraftstube Sontra mehr als 35km beträgt. In einem solchen Fall ist eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Der Umzug ist zu belegen mit einer amtlichen Bescheinigung.
(4) Ein außerordentliches Kündigungsrecht auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

5. Hausordnung
(1) Die Regeln der Hausordnung gelten innerhalb der Kraftstube und sind für alle Mitglieder verbindlich. DIe Hausordnung ist als Aushang in der Kraftstube oder online unter www.kraftstube-sontra.de einsehbar.
(2) Bei Verstoß gegen die Hausordnung behält sich die Mirello Fitness und Education GmbH das Recht vor Mitgliedern und Besuchern ein Hausverbot zu erteilen. Die Verpflichtung, die vertraglich vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt davon unberührt.

6. Videoaufzeichnungen
(1) Im Eingangs- und Trainingsbereich des Studios sind Kameras installiert. Diese dienen ausschließlich der Sicherheit, besonders in Zeiten in denen keine Mitarbeiter vor Ort sind. Grobe Verstöße gegen die Hausordnung, Straftaten, Medikamentenmissbrauch und mehr soll hierdurch vorgebeugt werden.
(2) Die Videoaufzeichnungen werden automatisch nach 96 Stunden gelöscht.
(3) Umkleidekabinen und Nassbereiche sowie Bereiche außerhalb des Studios werden nicht gefilmt und können installationsbedingt auch nicht entsprechend ausgerichtet werden.
(4) Der Zugriff auf die Aufzeichnung ist passwortgeschützt. Ausschließlich im Fall eines konkreten Tatverdachts auf Begehung von Straftaten und bei Verdacht auf grobe Verstöße gegen die Hausordnung wird der Geschäftsführer und Datenschutzbeauftragte (Marcel Isinger) zusammen mit einem Dritten zur Sichtung etwaiger Beweismittel Einblick in die Videoaufzeichnungen nehmen und die Aufzeichnungen ggf. zur Verfolgung der Straftat und etwaiger daraus resultierender zivilrechtlicher Ansprüche an die Geschädigten oder die Strafverfolgungsbehörden weitergeben.

7. Virtuagym App und Online-Plattform
(1) Für die Nutzung der Kraftstube und zur vollumfänglichen Nutzung des Beutreuungsangebot wird die App Virtuagym Fitness benötigt sowie der Zugang auf die Plattform unter www.kraftstube.virtuagym.com.
(2) Das Mitglied erklärt sich mit der Nutzung einverstanden und akzeptiert damit auch die Nutzungsbedingungen der App und der Online-Plattform, einsehbar unter: www.virtuagym.com

8. Schlussbestimmungen
(1) Hinweiß gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Fitnessstudiobetreiber wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
(2) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
(3) Die Mirello Fitness und Education GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied wird über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.